





Öffentlichkeitsarbeit
Der Kulturfonds Frankfurt RheinMain ist als öffentliche Institution (finanziert durch Steuergelder) auf eine größtmögliche Wahrnehmung in der Öffentlichkeit angewiesen. Daher verpflichtet sich der Projektpartner, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für den Kulturfonds im Rahmen des geförderten Projektes aktiv zu unterstützen.
Ziel ist, die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Projektpartner und Kulturfonds zum Ausdruck zu bringen. Die folgenden Ausführungen dienen als Grundsätze für die noch näher abzustimmende Öffentlichkeitsarbeit für das vom Kulturfonds geförderte Projekt im Rahmen der Gemeinnützigkeit.
Kommunikationskonzept
Frühzeitig werden in Koordinierungstreffen zwischen Projektpartner und Kulturfonds zur Kommunikation des Projektes sowohl der inhaltliche und zeitliche Horizont, die Ziele und Zielgruppen als auch die Planung von Maßnahmen und das Timing der Durchführung festgelegt und schriftlich fixiert.
Freigaben
Sämtliche öffentlichkeitswirksame Maßnahmen sind vor Drucklegung bzw. vor Veröffentlichung mit der Geschäftsstelle abzustimmen. Die Bearbeitungszeit für Freigaben beträgt in der Regel 2 Arbeitstage.
Logo
Das Logo des Kulturfonds muss – in digitaler oder gedruckter Form – auf sämtlichen projekt-bezogenen Werbe-/PR- und Pressematerialien erscheinen. Dies gilt gleichermaßen für alle Veröffent-lichungen im Internet.
Das Logo stellt der Kulturfonds digital in unterschiedlichen Formaten und Auflösungen zur Verfügung. Das Logo muss bei substantieller Förderung durch den Kulturfonds mit der Formulierung „Ermöglicht durch“ platziert werden. Auf die in den Richtlinien zum Corporate Design des Kulturfonds festgelegte Schutzzone und die Hervorhebung des Logos bei der Platzierung gegenüber anderen Logos ist zu achten.
Pressearbeit
In allen Presseverlautbarungen im Rahmen des geförderten Projektes erläutert der Projektpartner im Fließtext die Zusammenarbeit mit dem Kulturfonds. Insbesondere in Pressemitteilungen wird darüber hinaus der öffentliche Auftrag des Kulturfonds deutlich gemacht sowie dem Geschäftsführer ein wörtliches Zitat eingeräumt.
In Pressekonferenzen und presseöffentlichen Veranstaltungen zum Projekt wird dem Geschäftsführer des Kulturfonds die Teilnahme auf dem Podium bzw. die Möglichkeit eines Statements eingeräumt.
Bei Einzelkontakten mit Medienvertretern trägt der Projektpartner für eine ausführliche Information über die Zusammenarbeit mit dem Kulturfonds Sorge.
In Medienpartnerschaften oder -kooperationen zum Projekt ist der Kulturfonds einzubinden, um dessen Förderung in redaktionellen Beiträgen des Medienpartners sowie bei allen mit dem Medienpartner vereinbarten PR-Aktivitäten zum Ausdruck zu bringen.
Der Kulturfonds unterstützt die Pressearbeit des Projektpartners durch eigene Presseaktivitäten.
Der Projektpartner übersendet dem Kulturfonds auf Wunsch einen vorläufigen Pressespiegel sowie den abschließenden Pressespiegel in dreifacher Ausführung (inkl. Kopiervorlage) zu.
Öffentlichkeitsarbeit
Der Projektpartner bindet den Kulturfonds nach Absprache in alle relevanten PR-Aktivitäten zum Projekt ein, wie auch der Kulturfonds den Projektpartner im Rahmen seiner eigenen PR-Maßnahmen unterstützt.
Sämtliche Publikationen zum Projekt – in gedruckter oder digitaler Form – (Flyer, Broschüren, Programmhefte, Newslettern u.a.) müssen im Fließtext in proportional angemessenem Umfang Hinweise auf die Zusammenarbeit mit dem Kulturfonds enthalten.
In Eigen- bzw. Auftragsproduktionen von Bewegtbildern (Videos, Film- und Footagematerial, DVDs) oder Tonmaterial (CDs, CD-ROMs, DVDs u.a.) zum Projekt wird die Zusammenarbeit mit dem Kulturfonds in Text, Bild und/oder Ton genannt bzw. dem Kulturfonds die Möglichkeit eines Statements durch den Geschäftsführer eingeräumt.
In projektbezogenen Druckwerken (Kataloge, Bücher, Broschüren, Programmpublikationen, Dokumentationen u.a.) wird dem Kulturfonds ein Grußwort in proportional angemessenem Umfang (min. eine Druckseite) eingeräumt. Hierfür ist dem Kulturfonds ein Textentwurf des Projektpartners zur Verfügung zu stellen.
In Eröffnungsveranstaltungen ist dem Kulturfonds auf Wunsch die Möglichkeit eines Grußwortes einzuräumen.
Der Kulturfonds hat das Recht, eigene Flyer, Roll Ups oder Stellwände (gemäß den räumlichen Gegebenheiten) bei den Veranstaltungen im Rahmen des Projektes auszulegen bzw. aufzustellen.
Der Projektpartner stellt dem Kulturfonds nach Wunsch von Urheberrechten Dritter freies Bild- und Textmaterial für On- und Offline-Medien zur Verfügung.
Werbung und Marketing
Über alle Werbemittel – in gedruckter, digitaler oder physischer Form – ist der Kulturfonds rechtzeitig zu informieren und diese mit ihm abzustimmen, um diesen im Interesse eines konzertierten Erscheinungsbildes eventuelle ergänzende Werbemaßnahmen entwickeln zu lassen.
Marketingaktivitäten sowie Merchandisingprodukte müssen rechtzeitig ebenfalls mit dem Kulturfonds abgestimmt werden.
Internet
Der Kulturfonds verpflichtet sich, das Projekt mithilfe von seitens des Projektpartners bereitgestelltem Textmaterial sowie von Urherberrechten Dritter freien Bild- und Audiomaterials auf der eigenen Internetseite zu präsentieren.
Der Projektpartner beschreibt auf seinen Internetseiten die Zusammenarbeit mit dem Kulturfonds und verlinkt die Beiträge darüber hinaus mit dessen Internetseite. Bei umfassenden Kooperationsprojekten ist eine Verlinkung zu anderen beteiligten Projektpartnern wünschenswert.
Freikontingent / Veranstaltungen
Der Projektpartner verpflichtet sich, dem Kulturfonds unentgeltlich ein Kontingent an 80 Freikarten bzw. 40 Ausstellungskatalogen oder Dokumentationen für seine Gremien bereitzustellen.
Einladungen zu Eröffnungen/Premieren werden vom Projektpartner (inklusive Versand/Rück-meldungen) organisiert Eine aktuelle Adressenliste wird frühzeitig vom Kulturfonds erstellt.